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für die Grundsteuerreform.

Allgemeines zur Grundsteuerreform

Das Bundesverfassungsgericht hat das aktuelle System zur grundsteuerlichen Bewertung im Jahr 2018 als verfassungswidrig erklärt, da gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt worden sind und diese Vorgehensweise gegen den im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatz verstößt, sodass dies zu einer steuerlichen Ungleichbehandlung von Grundstückseigentümern führt.

Bundesweit müssen daher sämtliche Grundstücke neu bewertet werden, damit die Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 neu festgesetzt werden kann.

Wer muss eine Grundsteuererklärung abgeben?

Die sogenannte Feststellungserklärung muss von jedem Grundstückseigentümer abgegeben werden, unabhängig davon, ob diese Grundstücke zu eigenen oder fremden Wohnzwecken oder für eigenbetrieblich oder fremdbetriebliche Zwecke verwendet werden.

Die Einreichung einer Feststellungserklärung ist ebenfalls für unbebaute Grundstücke erforderlich.

Wie und bis wann muss die Grundsteuererklärung abgegeben werden?

Die Feststellungserklärung muss elektronisch über www.elster.de bei der Finanzverwaltung eingereicht werden. 

Die Einreichung ist ab dem 1. Juli 2022 möglich. Die Feststellungserklärung muss jedoch bis spätestens 31. Oktober 2022 eingereicht worden sein.

Weitere Informationen finden Sie hier auf der offiziellen Website des Bundesministeriums für Finanzen.

Muss ich die Grundsteuererklärung selber erstellen?

Die Feststellungserklärung können Sie natürlich selber über www.elster.de erstellen. Hierzu bedarf es einer entsprechenden Registrierung.

Selbstverständlich können Sie diese auch durch den Steuerberater Ihres Vertrauens erstellen lassen. Gerne unterstützen wir Sie hierbei.

Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit uns?

Sollten Sie sich dazu entscheiden die Feststellungserklärung durch uns erstellen und einreichen zu lassen, erfolgt dies ganz unkompliziert.

Nach dem Sie uns über das Kontaktformular, telefonisch oder per Mail kontaktiert haben, lassen wir Ihnen einen Fragebogen zukommen. Diesen senden Sie uns dann bitte vollständig ausgefüllt zu. Alles weitere erledigen wir für Sie.

Wie viel kostet mich die Steuererklärung?

Die Gebühren für die Erstellung der Feststellungserklärung richten sich nach der Art des Grundbesitzes. Genauere Informationen zu den Gebühren finden Sie hier.

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